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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel –Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

 

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 – Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl 247/93 und das Gewährleistungsrecht-Änderungsgesetz BGBl I Nummer 48/2001 sowie zu diesen ergänzend die nach-stehenden Besonderen Reisebedingungen der Naturfreunde-Reisebüro & Freizeitbetriebe GmbH (in der Folge Naturfreunde-Reisen genannt).

 

„Für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).“

 

 

Besondere Reisebedingungen (BRB)

 

Anmeldung: Die Reiseanmeldung erfolgt schriftlich per Anmeldeformular, wobei die Anmeldung nach Übersendung der Buchungsbestätigung verbindlich ist. Sollte die Anmeldung telefonisch, per Fax oder E-Mail oder übers Internet erfolgen, ist sie erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung verbindlich. Es wird darauf verwiesen, dass Sie sich als Reiseteilnehmer*in im Vorfeld über Ihre Rechte und Pflichten anhand der ARB sowie dieser BRB informiert haben und diese Geschäfts- und Vertragsgrundlage des Reisevertrages sind.

Pro Buchung wird eine Servicepauschale (Bearbeitungsentgelt) von 25 € verrechnet.

 

 

Anzahlung/Bezahlung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in der Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Diese ist binnen 14 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Allfällige Reiseversicherungen bzw. Zusatzkosten (Visum etc.) sind gesondert zu bezahlen. Der restliche Reisepreis sowie allfällige weitere offene Leistungen sind frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen die Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen an die/den Reiseteilnehmer*in – fällig.

 

Naturfreunde-Reisen behält sich das Recht zum Rücktritt für den Fall, dass die Anzahlung nicht fristgerecht und vollständig auf dem angegebenen Konto überprüfbar vor Reiseantritt einlangt, ausdrücklich vor. Bei einer kurzfristigen Buchung ab 20 Tage vor Reiseantritt ist der volle Reisebetrag fällig. Dem angegebenen Konto muss der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben werden, eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers. Tritt Naturfreunde-Reisen als bloßer Vermittler einer Reise auf, gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers (z. B. der vermittelten Fluggesellschaft).

 

 

Kreditkartenzahlung: Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist mittels Visa, Mastercard, Diners Club und American Express möglich.

 

 

Covid-19 – Reisen bis auf Weiteres: Um eine entspannte und sichere Auszeit genießen zu können, bedarf es in außergewöhnlichen Zeiten wie diesen von uns allen ein erhöhtes Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander.

 

 

Partner von Naturfreunde-Reisen: Bei Vermittlungen von Reisen anderer Reiseveranstalter gelten deren Geschäfts- und allgemeinen Bedingungen, die in den jeweiligen Katalogen zu finden sind.

 

 

Stornogebühren bei einem Rücktritt der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers vom Vertrag einer Pauschalreise:

Die/der Reiseteilnehmer*in ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Naturfreunde-Reisen gelten folgende Stornokosten pro Person:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises,

ab dem 29. bis zum 20. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises,

ab dem 19. bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises,

ab dem 9. bis zum 4. Tag vor Reiseantritt: 65 % des Reisepreises,

ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises.

Bei Nichtantritt einer Reise ohne Ankündigung werden von Naturfreunde-Reisen 100 % des Reisepreises als Stornokosten verrechnet.

 

Die Stornierung hat schriftlich per eingeschriebenem Brief oder persönlich mit gleich-zeitiger schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Als Stichtag zur Berechnung der Stornierungskosten gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung. Zusätzlich zu den Stornierungskosten wird ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von 25 € pro Buchung verrechnet.

 

Die/der Reiseteilnehmer*in kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn sie/er dies dem Reiseveranstalter so rechtzeitig mitteilt, dass eine Umbuchung noch möglich ist. Der ursprünglich geschlossene Vertrag wird nicht geändert und bleibt für die Ersatzperson aufrecht. Für den Umbuchungsaufwand und im Fall von Namensänderungen (Eheschließung etc.) ist der Reiseveranstalter berechtigt, einen Betrag in der Höhe von 25 € zu verrechnen. Bei Namensänderungen für bereits gebuchte Flüge bzw. bei einer notwendigen Neuausstellung von Flugtickets kann gegebenenfalls ein höherer Betrag anfallen, der der/dem Reiseteilnehmer*in weiterverrechnet wird.

 

Bei einem vorzeitigen Abbruch einer Reise besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

 

Storno Reise Hofgasteinerhaus:

Stornierung direkt über Ihr Konto bei "Bett am Berg".

Die aktuell gültigen Stornogebühren für die gebuchte Hütte findest du HIER.

 

Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise: Sollte die für die jeweilige Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, hat der Reiseveranstalter die Möglichkeit, die Reise bis 20 Tage vor Reiseantritt abzusagen. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall der/dem Reiseteilnehmer*in rückerstattet.

 

 

Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände:

(a) Wird die Reise infolge von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Naturfreunde-Reisen als auch die/der Reiseteilnehmer*in den Vertrag kündigen.

 

(b) Wird der Vertrag - wie unter Punkt (a) angeführt - gekündigt, kann Naturfreunde-Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

(c) Darüber hinaus ist Naturfreunde-Reisen dazu verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für den Rücktransport zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten für die Rückbeförderung der/dem Reiseteilnehmer*in zur Last.

 

 

Preisänderungen: Naturfreunde-Reisen behält sich das Recht vor, den Reisepreis anzupassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen, die nicht beeinflussbar sind. Dies können etwa Änderungen der Beförderungskosten (Treibstoffe, Landegebühren, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren) sein. Unberührt davon bleibt das Rücktrittsrecht der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers, wenn sich der Reisepreis um mehr als 10 % erhöht.

 

 

Mitnahme von Haustieren: Die Mitnahme von Haustieren ist nur auf Anfrage möglich. Die Erlaubnis für die Mitnahme muss von Naturfreunde-Reisen bestätigt werden. 

 

 

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:

(a) Naturfreunde-Reisen unterrichtet die Reiseteilnehmer*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt im Ausland gelten. Reiseteilnehmerinnen und -teilnehmern, die Angehörige anderer Staaten sind, gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

(b) Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist die/der Reiseteilnehmer*in selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren/seinen Lasten.

 

(c) Das Mitführen eines Impfpasses wird generell empfohlen.

 

 

Freiwillige Reiseversicherung: Sofern sich aus der Reisebeschreibung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten. Naturfreunde-Reisen empfiehlt der/dem Reiseteilnehmer*in jedoch den Abschluss einer RRV zur Deckung der Stornokosten für den Fall, dass die/der Reiseteilnehmer*in die Reise aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen nicht antreten kann.

 

Naturfreunde-Reisen empfiehlt der/dem Reiseteilnehmer*in auch den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck- und gegebenenfalls einer Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten informiert Naturfreunde-Reisen gerne.

 

Naturfreunde-Reisen bietet Reiseteilnehmerinnen und -teilnehmern eine freiwillige Reiseversicherung über die Europäische Reiseversicherung AG an. In diesem Fall ist Naturfreunde-Reisen lediglich der Reisevermittler. Ansprüche sind daher von der/vom Reiseteilnehmer*in/Versicherten direkt mit dieser Versicherung abzuwickeln. Die Reiseversicherungsbedingungen stehen auf europaeische.at; sie werden der/dem Reiseteilnehmer*in auf Wunsch auch zugesandt.

 

Naturfreunde-Mitgliedern wird eine kostengünstige Auslandsreise-Zusatzversicherung angeboten: Weitere Informationen darüber stehen auf naturfreunde.at > Service > Versicherungen.

 

 

Umfang der Leistungen: Für den Umfang der Leistungen sind ausschließlich die vorliegenden Leistungsbeschreibungen verbindlich. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Leistungs- und Programmänderungen teilt Naturfreunde-Reisen der/dem Reiseteilnehmer*in so rasch wie möglich mit.

 

 

Um- und Nachbuchungen: Für Um- und Nachbuchungen berechnet Naturfreunde-Reisen pro Vorgang 25 €. Für Um- und Nachbuchungen werden von anderen Reiseveranstaltern unterschiedliche Gebühren berechnet; diese Gebühren teilt Naturfreunde-Reisen der/dem Reiseteilnehmer*in gerne jederzeit mit.

 

 

Reisecharakter: Mit den vom Reiseveranstalter angebotenen und veranstalteten Reisen können Besonderheiten betreffend die örtliche Umgebung und damit verbundene Gefahrensituationen, ungewohnte klimatische Verhältnisse sowie auch körperliche Anstrengungen einhergehen. Auf einer Reise in unberührte Naturlandschaften kann es zu nicht vorhersehbaren Gefahrensituationen, wie Wetterumschwüngen, Muren, Hochwasser etc., kommen.

Mitunter verlangt der Charakter einzelner von Naturfreunde-Reisen angebotener und durchgeführter Reisen unter bestimmten Gegebenheiten Programmänderungen - aufgrund von Wetteränderungen, des Straßen-/Wegezustands, behördlicher Anordnungen oder technischer Gebrechen; auch der Transport kann infolge von Flugplanänderungen, zeitweiligen Transportmängeln, Fahrzeugdefekten etc. eingeschränkt sein. Die aus solchen Gründen allfälligen entstandenen Verzögerungen bzw. Einschränkungen oder der Entfall von Programmpunkten gehören zum spezifischen Charakter gewisser Reisen und können daher nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Die/der Reiseteilnehmer*in wird vor Abschluss des Vertrages von Naturfreunde-Reisen darüber aufgeklärt und ist somit in Kenntnis dieser Umstände, die eine Grundlage für den Abschluss des Reisevertrags bilden. Im Rahmen des Gewährleistungsrechts können bei auftretenden Beeinträchtigungen, die einen Teil des mit der Durchführung der Reise verbundenen allgemeinen Lebensrisikos darstellen, keine Ansprüche aufgrund eines Mangels entstehen. Bei Reisen mit Expeditionscharakter übernimmt der Reiseveranstalter in Hinblick auf Höhe, Klima, lange Fahrten auf eventuell schlechten Straßen, usw. keine Haftung. Die/der Reiseteilnehmer*in reist auf eigene Gefahr.

 

 

Gesundheit: Die Teilnahme an der Reise erfolgt im Wissen der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers über die besonderen Gefahren und Voraussetzungen, die mit der Art der gebuchten Reise verbunden sind, auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Mitunter kann es bei einem Aufenthalt in größeren Höhen zu Anpassungsschwierigkeiten des menschlichen Körpers kommen. Die Belastung des Kreislaufs sowohl durch die Höhe als auch durch ungewohnte Anstrengung und Temperaturen sind zu berücksichtigen, wobei zu beachten ist, dass ausgehend von dem jeweiligen Reisegebiet und auch der Art der Reise die medizinische Versorgung bzw. Hilfe sich an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bei besonderen bekannten körperlichen Einschränkungen bzw. Unsicherheiten empfiehlt Naturfreunde-Reisen, vor Reiseantritt ärztlichen Rat bezüglich des gesundheitlichen Zustands einzuholen. Unbeschadet unserer gesetzlichen Informationspflicht ist die/der Reiseteilnehmer*in für die Einhaltung aller geltenden Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Die/der Reiseteilnehmer*in sollte sich vor allem vor Fernreisen früh genug über Infektions- und Impfschutz informieren. Die Erfüllung der im Reiseprogramm angegeben Anforderungen liegt in der Eigenverantwortung der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers.

Im Fall eines Reiseabbruchs durch die/den Reiseteilnehmer*in entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Naturfreunde-Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. Die Reisebegleiter*innen und -leiter*innen von Naturfreunde-Reisen sind im Interesse der Sicherheit der einzelnen Reiseteilnehmer*innen bzw. der gesamten Gruppe berechtigt, die/den Reiseteilnehmer*in vertraulich nach dem aktuellen Gesundheitszustand zu fragen, wenn aufgrund des Reiseprogramms körperliche Anstrengungen zu erwarten sind. Die Reisebegleiter*innen und -leiter*innen können Reiseteilnehmer*innen, die den spezifischen Leistungsanforderungen einer Aktivreise nicht entsprechen, von einzelnen Programmpunkten wie Wander-, Kletter-, Schi- und Radtouren bzw. der gesamten Reise ausschließen.

 

 

Eigenverantwortung: Grundsätzlich beginnt die Reise, falls nicht anders angegeben, bei dem im jeweiligen Programm angegebenen Treffpunkt. Die/der Reiseteilnehmer*in ist für die rechtzeitige Anwesenheit bei der Einstiegsstelle bzw. am Flughafen (Einchecken) verantwortlich.

Sollte sich bei einer Eigenanreise eine unvorhergesehene Verzögerung ergeben, sodass die/der Reiseteilnehmer*in nicht pünktlich am Treffpunkt erscheinen kann, hat die/der Reiseteilnehmer*in die jeweilige/den jeweiligen Reisebegleiter*in bzw. -leiter*in davon zu verständigen (siehe Kontakttelefonnummer in den Reiseunterlagen). Ungeachtet der gesetzlichen Hinweispflicht von Naturfreunde-Reisen ist die/der Reiseteilnehmer*in für die Gültigkeit und Einhaltung der Formvorschriften ihres/seines Reisedokuments selbst verantwortlich. Die/der Reiseteilnehmer*in hat für die sichere (witterungsfeste) Verwahrung dieses Dokuments zu sorgen.

 

 

Ausrüstung für Wander-, Pilger-, Kletter-, Schitouren- und Radreisen: Naturfreunde-Reisen verweist bezüglich der für die Reise nötigen Ausrüstung der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers auf die jeweiligen Reiseanforderungen. Da Reisen in verschiedenen Vegetations- bzw. Klimazonen erfolgen, ist eine entsprechende Ausrüstung erforderlich. Die Reisebegleiter*innen- und -leiter*innen von Naturfreunde-Reisen müssen die Ausrüstung der Reiseteilnehmer*innen kontrollieren; sie haben die Möglichkeit, Reiseteilnehmer*innen mit ungeeigneter Ausrüstung von einzelnen Reiseteil-Programmen bzw. der gesamten Reise auszuschließen. Wechselnde Bedingungen können zu kühlem Wetter führen, für die die/der Reiseteilnehmer*in adäquate Kleidung (Mütze, Windjacke, Regenschutz) benötigt. Um sich vor der Sonne zu schützen, empfiehlt sich eine Kopfbedeckung; ebenso sollten auf Touren eine Trinkflasche, Stöcke und eine handliche Taschenlampe mitgenommen werden.

Auf Kletter-, Schi- und Radtouren herrscht Helmpflicht.

Um ein unverfälschtes Naturerlebnis zu ermöglichen, sind von den Reiseteilnehmerinnen und -teilnehmern die Anordnungen der Reisebegleiter*innen und -leiter*innen sowie – insbesondere während Aktivreisen – die Verhaltensgrundsätze der Naturfreunde Österreich zu beachten.

 

 

Programmänderungen: Eine Änderung des Reiseverlaufs, des Zeitplans, der Reiseleiter*innen und einzelner Programmpunkte behält sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vor. Da es sich bei von Naturfreunde-Reisen veranstalteten Reisen um keine Standardprodukte „von der Stange“ handelt, kann es zu diesbezüglichen Änderungen kommen. Sämtliche Leistungszusagen sind daher so zu verstehen, dass es aus triftigen Gründen (Wetterverschlechterung, Änderungen der Straßen- und Wegeverhältnisse, unvorhersehbare Schwächen oder Erkrankungen von Gruppenmitgliedern, veränderte Leistungsfähigkeit der Gruppe, notwendige Reparatur von Fahrzeugen, staatliche/behördliche Willkür etc.) zu Leistungsänderungen, Routenabänderungen bzw. -verschiebungen kommen kann. Dies nimmt die/der Reiseteilnehmer*in als ein mit dem spezifischen Reisecharakter inhärentes allgemeines Lebensrisiko zur Kenntnis. Das Erreichen eines bestimmten Ziels ist von vielen Faktoren abhängig und kann daher nicht im Vorhinein zugesichert werden. Die Reisebegleiter*innen und -leiter*innen werden alles unternehmen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Sicherheit der Reiseteilnehmer*innen steht jedoch im Vordergrund.

Ebenfalls sind naturbedingte Änderungen zu berücksichtigen. In einem Zeitraum von Monaten kann sich vielleicht, jahreszeitlich bedingt, eine günstigere Routenführung ergeben. Unter Umständen sind einzelne Wege nicht mehr vorhanden. Routen können in Folge unvorhergesehener Naturereignisse (Erdbeben, Brände, Erdrutsche etc.), aber auch durch Bauvorhaben nicht mehr begeh- und befahrbar bzw. unattraktiv sein. Solche Veränderungen bzw. Neuerungen können allerdings erst in einem Katalog der Folgesaison berücksichtigt werden. Mitunter ergibt sich aufgrund anderer Umstände eine interessantere bzw. für den Charakter der Reise noch besser geeignete Wegführung, sodass es deswegen zu einer Änderung kommen kann. Aus den beschriebenen Änderungen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Auf unerwartete, nicht vorhersehbare Naturereignisse, politische Unruhen und allfällig daraus resultierende Programmänderungen hat der Reiseveranstalter keinen Einfluss, und es kann dadurch ebenfalls zu Abänderungen der Reise sowie zu Zusatzkosten (zusätzlicher Flug, längerer Aufenthalt, zusätzliche Hotel- und Überführungskosten) kommen, die von der/vom Reiseteilnehmer*in zu tragen sind; daraus können keine Ansprüche an den Reiseveranstalter abgeleitet werden.

 

 

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens:

(a) Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, die/den Reiseteilnehmer*in bei der Buchung über die Identität der Luftfahrtunternehmen zu informieren, die im Rahmen der gebuchten Reise Flugbeförderungsleistungen erbringen.

 

(b) Steht/stehen die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, muss der Reiseveranstalter diejenige(n) Fluggesellschaft(en) nennen, welche die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden, und sicherstellen, dass die/der Reiseteilnehmer*in unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.

 

(c) Die deutschsprachige EU-Flugsicherheitsliste (EU Air Safety List) kann man von folgender Internetseite downloaden: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en

 

 

Generelle Mitwirkungspflicht sowie Anzeige von Gepäckverlust und Gepäckverspätung:

(a) Die/der Reiseteilnehmer*in ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

(b) Hinsichtlich der notwendigen Reiseunterlagen ist die/der Reiseteilnehmer*in verpflichtet, Naturfreunde-Reisen unverzüglich zu informieren, falls er diese nicht oder nicht vollständig bis zum vorgesehenen Termin – in der Regel bis spätestens 10 Tage vor Abreise – erhalten hat.

 

(c) Bei Gruppenreisen sind die Reiseteilnehmer*innen verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern möglich.

 

(d) Unterlässt die/der Reiseteilnehmer*in es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verfällt ihr/sein Anspruch auf Minderung.

 

(e) Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen nach Aushändigung, Gepäckverzögerungen binnen 21 Tagen anzuzeigen, wobei empfohlen wird, die Schadensanzeige unverzüglich an Ort und Stelle bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erstatten. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung bzw. Naturfreunde-Reisen zu melden.

 

 

Zugesandte Fotos und Texte: Für von Reiseteilnehmerinnen und -teilnehmern zugesandte Fotos und Texte wird keine Haftung übernommen. Naturfreunde-Reisen behält sich allerdings vor, Fotos ohne Nachfrage, ohne Nachweis des Namens und ohne Veröffentlichungshonorar zur allfälligen Bebilderung der von Naturfreunde-Reisen veröffentlichten Publikationen zu verwenden. Ansprüche daraus können nicht abgeleitet werden.

 

 

Fotorechte: Mit Vertragsabschluss erklärt sich die/der Reiseteilnehmer*in gemäß § 78 Abs. 1 UrhG damit einverstanden, dass im Rahmen einer Reise entstandene Fotos von ihrer/seiner Person von „Naturfreunde-Reisen“ aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebs verwendet werden, außer die Zustimmung wird von der/vom Reiseteilnehmer*in ausdrücklich verweigert. Insbesondere stimmt die/der Reiseteilnehmer*in der Abbildung auf der Homepage, in Social Media, in Prospekten, Werbeunterlagen und Ähnlichem zu.

 

 

Urheberrecht: Sämtlicher Inhalt auf reisen.naturfreunde.at und sämtliche im Online-Reisekatalog angeführten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine unerlaubte kommerzielle Verwendung des Inhalts, des Weiteren das Kopieren, Verteilen, Übertragen, Ausstellen, Vervielfältigen und Veröffentlichen sowie die Herstellung abgeleiteter Werke oder Weitergabe des Inhaltes an Dritte für kommerzielle Zwecke sind ausdrücklich untersagt.

 

 

Irrtümer und Fehler im vorliegenden Katalog/Änderungen: Irrtümer, Preis-, Flugtermin- und Programmänderungen sind vorbehalten. Auch Druck- und Satzfehler können vorkommen. Im Fall des Falles werden Fehler in der Anmeldebestätigung korrigiert.

 

 

Insolvenz: Die von Naturfreunde-Reisen veranstalteten Pauschalreisen sind im Fall einer Insolvenz bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges. m. b. H., Parkring 12a/Stiege 8, Postfach 480, 1011 Wien, abgesichert. Dies gilt für

 

a) bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden, und

b) für notwendige Aufwendungen für die Rückreise.

 

Die Haftung des Versicherers beschränkt sich gegenüber der/dem Reiseteilnehmer*in auf den von ihr/ihm bezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme beschränkt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, werden die Forderungen der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, bei der TVA Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstraße 9/8, 1030 Wien, Tel.: +43 1 361 90 77 0, 24-h-Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44, Fax: DW 25, anzumelden.

 

 

Sicherungsschein/Urlaubsgarantie: Naturfreunde-Reisen ist entsprechend der RSV im Veranstalterverzeichnis unter der Nummer 1998/01 eingetragen. Unser Garant ist die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges. m. b. H. Dies entspricht dem Reisesicherungsschein in Deutschland.

 

 

Veranstalter und Gerichtsstand: Die Naturfreunde-Reisebüro & Freizeitbetriebe GmbH, Viktoriagasse 6, 1150 Wien, Tel.: +43 1 894 73 29, Fax: +43 1 892 35 34-36, E-Mail: reisebuero@naturfreunde.at, ist mit der Eintragungsnummer 1998/0192/GISA, Zahl: 23702530, im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft eingetragen.

 

Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien, und dieses gilt als Gerichtsstand für die allfällige Geltendmachung von Ansprüchen von Reiseteilnehmerinnen und -teilnehmern aus einer von Naturfreunde-Reisen veranstalteten Reise. Das Reisevertragsrecht unterliegt österreichischem Recht, wobei das UN-Kaufrecht ausdrücklich abbedungen ist.

 

 

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

a) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Naturfreunde-Reisen schriftlich per Einschreiben geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Reiseteilnehmer*innen Ansprüche nur geltend machen, sofern sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

 

(b) Reisevertragliche Ansprüche gemäß dem Pauschalreiserecht verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Verhandlungen zwischen der/dem Reiseteilnehmer*in und Naturfreunde-Reisen über eventuelle Ansprüche bzw. deren begründende Umstände können die Verjährung hemmen. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

 

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des gesamten Reisevertrages hiervon unberührt.

Weitere Informationen

Kontakt

Naturfreunde Reisebüro & Freizeitbetriebe GmbH

Viktoriagasse 6

1150 Wien

www.reisen.naturfreunde.at

 

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