Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Naturfreunde-Reisebüro & Freizeitbetriebe GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Insolvenz/Urlaubsgarantie
Die von der Naturfreunde-Reisebüro & Freizeitbetriebe GmbH veranstalteten Pauschalreisen sind im Fall einer Insolvenz bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges. m. b. H., Parkring 12a/Stiege 8, Postfach 480, 1011 Wien, gemäß RSV abgesichert. Dies gilt
a) für bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden, und
b) für notwendige Aufwendungen für die Rückreise.
Die Haftung des Versicherers beschränkt sich gegenüber der/dem Reiseteilnehmer*in auf den von ihr/ihm bezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme beschränkt.
Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, werden die Forderungen der Reiseteilnehmerin/des Reiseteilnehmers mit dem aliquoten Anteil erfüllt.
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, bei der Europäischen Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 1 317 25 00, Fax: DW 199, anzumelden.
Website, auf der die EU-Richtlinie 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Viktoriagasse 6
1150 Wien
www.reisen.naturfreunde.at